Umweltzone Darmstadt
Wichtig!
Darmstadt hat drei Umweltzonen: Darmstadt (grün), Darmstadt Heinrichstraße (NOx), Darmstadt Hügelstraße (NOx)
Name der Umweltzone: Umweltzone Darmstadt - Deutschland
Umweltzone in Kraft seit: 01.11.2015
Art der Umweltzone: Ständig gültig
Fahrverbote (temporär): Derzeit keine bekannt
Fahrverbote (ständig): Fahrzeugklasse: PKW, Wohnmobil (M1), Bus (M2, M3), Kleintransporter (N1), LKW (N2, N3)
Kraftstoffart: alle
Euronorm: 0-3 (Diesel), 0 (Benzin, LPG)
Plakette/Registrierung/Antrag: Einfahrt nur mit Plakette (grün)
Geldbußen: 100 €
Gebiet/Ausdehnung der Umweltzone: Die Umweltzone betrifft alle Stadtteile Darmstadts.
Besonderheiten: Nachrüstung erlaubt: ja (PM)
Umweltzone Kontakt und Ausnahmeregelungen: Straßen- und Verkehrsbehörde: ag-umweltzone@darmstadt.de; Telefon: 06151/13-2122.
Ausnahmen: Arzt, Behindertenfahrzeug, Feuerwehr, Militär, Mobiler Kran, Oldtimer älter als 30 Jahre, Polizei und Krankenwagen
Name der Umweltzone: Umweltzone Darmstadt Heinrichstraße (NOx) - Deutschland
Umweltzone in Kraft seit: 01.06.2019
Art der Umweltzone: Ständig gültig
Fahrverbote (temporär): Derzeit keine bekannt
Fahrverbote (ständig): Fahrzeugklasse: PKW, Wohnmobile (M1), Bus (M2, M3), Kleintransporter (N1), LKW (N2, N3)
Euronorm: 0-5 (Diesel), 0-2 (Benzin)
Geldbußen: 100 €
Gebiet/Ausdehnung der Umweltzone: Heinrichstraße zwischen Heidelberger Straße und Karlstraße (640 m).
Umweltzone Kontakt und Ausnahmeregelungen: Straßenverkehrsbehörde Darmstadt
Bessunger Straße 125
64295 Darmstadt
Tel: 06151 / 13-2276
Fax: 06151 / 13-4425
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@darmstadt.de
Ausnahmen: Anwohner, Behindertenfahrzeug, Betonmischer, Feuerwehr, Krankentransport, Militär, Mobiler Kran, Oldtimer älter als 30 Jahre, Polizei, Schneepflug, Kehrmaschine, Taxi und Krankenwagen
Name der Umweltzone: Umweltzone Darmstadt Hügelstraße (NOx) - Deutschland
Umweltzone in Kraft seit: 01.06.2019
Art der Umweltzone: Ständig gültig
Fahrverbote (temporär): Derzeit keine bekannt
Fahrverbote (ständig): Fahrzeugklasse: PKW, Wohnmobile (M1), Kleintransporter (N1)
Kraftstoffart: Diesel, Benzin
Euronorm: 0-5 (Diesel), 0-2 (Benzin)
Geldbußen: 100 €
Gebiet/Ausdehnung der Umweltzone: Hügelstraße zwischen östlicher Tunnelausfahrt und Karlstraße (330 m).
Umweltzone Kontakt und Ausnahmeregelungen: Straßenverkehrsbehörde Darmstadt
Bessunger Straße 125
64295 Darmstadt
Tel: 06151 / 13-2276
Fax: 06151 / 13-4425
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@darmstadt.de
Ausnahmen: Anwohner, Behindertenfahrzeug, Betonmischer, Feuerwehr, Krankentransport, Militär, Mobiler Kran, Oldtimer älter als 30 Jahre, Polizei, Schneepflug, Kehrmaschine, Taxi und Krankenwagen
Umweltzone (grün)
Brauche ich eine Plakette oder Registrierung?
Zur Einfahrt in die Umweltzone benötigt jedes betroffene Fahrzeug eine gültige, grüne Umweltplakette. Andernfalls ist mit einer Strafe von 80 Euro plus 25 Euro Bearbeitungsgebühr zu rechnen.
Woran erkenne ich die Umweltzone?
Die grüne Umweltzone erkennt man an den Verkehrschildern 270.1 und 270.2.
Vor jeder Zone steht das Zeichen 270.1 mit einem Zusatzschild für die erlaubte Plakette.
Das Ende der Umweltzone zeigt das Zeichen 270.2.
In unserer Green-Zones App haben wir von jeder Umweltzone eine detaillierte Karte dargestellt. So kannst du ganz leicht die Grenzen erkennen und Strafen vermeiden.
Gibt es noch andere Umweltzonen in Deutschland?
Ja, sehr viele sogar. Deutschland hat mit über 80 verschiedenen Umweltzonen einer der meisten in Europa.
In unserer Green-Zones App haben wir alle Umweltzonen von Europa versammelt und übersichtlich dargestellt.
Dieselfahrverbote (NOx)
Brauche ich eine Plakette oder Registrierung?
Aktuell benötigt man keine Plakette oder Registrierung für die Dieselfahrverbote. Es existieren jedoch Überlegungen und Planungen eine Blaue Plakette einzuführen. Auch ohne Plakette müssen jedoch unbedingt die Euronormen und Regeln eingehalten um keine Strafe zu bekommen. Andernfalls ist mit einer Strafe von 25 -75 Euro plus Bearbeitungsgebühr zu rechnen.
Woran erkenne ich die Umweltzone?
Für die Dieselfahrverbotszonen werden die Verkehrsschilder Nr. 251 "Verbot für Kraftwagen“ und/ oder Nr. 253 „Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t" mit einem Zusatz für Diesel-Fahrzeuge "Diesel bis Euro 5/V" eingesetzt. Benzinfahrzeuge können unter anderem ebenfalls betroffen sein. Dies wird durch das Zusatzschild "Benzin bis Euro 2/II" gekennzeichnet.
In unserer Green-Zones App haben wir von jeder Umweltzone eine detaillierte Karte dargestellt. So kannst du ganz leicht die Grenzen erkennen und Strafen vermeiden.
Gibt es noch andere NOx- Zonen in Deutschland?
Ja, sehr viele sogar. Deutschland hat mit über 80 verschiedenen Umweltzonen einer der meisten in Europa.
In unserer Green-Zones App haben wir alle Umweltzonen von Europa versammelt und übersichtlich dargestellt.
Elektrofahrzeuge
Gibt es eine Plakette für Elektrofahrzeuge?
Ja! Die Plakette für Elektrofahrzeuge ist jedoch nicht für alle gedacht. Ist das Fahrzeug in Deutschland zugelassen, kann als letztes Zeichen auf dem Kennzeichen ein "E" vermerkt werden. Wenn das Fahrzeug jedoch im Ausland zugelassen ist, dann wird eine Elektroplakette (E-Plakette) benötigt.
Welche Vorteile habe ich mit einer E-Plakette?
Durch die E-Plakette erhält man diverse Bevorzugungen. Je nach Kommune gibt es verschiedene Vorteile wie z.B die Benutzung von Busspuren, kostenloses Parken im Straßenverkehr und an Strom-Ladesäulen, sowie das eventuelle Befahren ansonsten gesperrter Straßen.
Brauche ich trotz E-Plakette eine grüne Umweltplakette?
Ja! Jeder PKW, egal ob mit Benzin, Diesel oder Strom befahren, benötigt laut Gesetz eine grüne Umweltplakette. Die E-Plakette berechtigt darüber hinaus zusätzliche Vorteile gegenüber nicht Elektrofahrzeugen. In der 35. BImSchV ist kein gesonderter Paragraph für Elektrofahrzeuge vorgesehen, die diese als Ausnahme regelt. Daher: Fährt ein Elektrofahrzeug ohne grüne Umweltplakette in eine grüne Umweltzone, muss mit einem Bußgeld von 80 € + ca. 25 € Bearbeitungsgebühr gerechnet werden.
Gut zu wissen...
Alle aktuellen Fahrverbote und weiteren Infos gibt es in unserer Green-Zones App.
Blog & News
Elektroautos: Gleiche Regeln, gleiche Strafen?
In der Debatte um Lärmschutz und Tempolimits in Deutschland hat das Oberlandesgericht Zweibrücken jetzt eine Entscheidung getroffen, die für Verwirrung sorgen könnte. Der Fahrer eines Elektroautos, der in einer Lärmschutzzone mit 174 km/h statt der erlaubten 100 km/h unterwegs war, wehrte sich gegen einen Bußgeldbescheid. Sein Argument: Sein Elektroauto sei leiser als ein Auto mit Verbrennungsmotor, deshalb müsse er sich nicht an die lärmbedingte Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Das Gericht sah das anders.
Stockholm verbannt ab 2025 Benzin- und Dieselautos aus dem Stadtzentrum - Vorbild für andere Großstädte oder Versuchslabor auf Kosten der Bürger?
Die schwedische Hauptstadt Stockholm hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Ab 2025 sollen Benzin- und Dieselautos aus dem Zentrum verbannt werden. Die EU-Kommission hat grünes Licht für die Einführung einer neuen Umweltzone gegeben. Doch ist das Vorhaben wirklich umsetzbar oder nur eine weitere symbolpolitische Maßnahme der grün-roten Koalition?